Gesetzliche
Berufsbezeichnung:
Alle Berufsträger sind als "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" in
der Bundesrepublik Deutschland zugelassen
Berufsrechtliche
Regelungen:
Die
Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen
Regelungen:
Zuständige
Aufsichtsbehörde:
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