Wußten
Sie, ...daß Anwalts-
und Gerichtskosten im Mahnverfahren als sogenannter "Verzugsschaden" vom
Schuldner zu bezahlen sind? ...daß man NICHT dreimal
mahnen muss, um eine Forderung gerichtlich geltend zu machen?
...daß der Schuldner automatisch in Verzug gerät,
wenn er 30 Tage nach Erhalt Ihrer Rechnung nicht gezahlt
hat, wenn Sie ihn auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben?
Zur "Beitreibung" Ihrer
Forderung führen wir für Sie das gerichtliche
Mahnverfahren durch. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage
schreiben wir den Schuldner vorher letztmalig an oder beantragen
sofort den gerichtlichen Mahnbescheid bis hin zur Vollstreckung
Ihrer Forderung.
Um
Ihnen - und uns - die Arbeit zu leichtern und Rückfragen
zu ersparen, haben wir Ihnen ein pdf-Dokument erstellt,
in dem wir die gesammte Vorgehensweise, benötigte
Unterlagen, Kosten pp. genau erläutern. Laden Sie
sich einfach das Dokument herunter, ausfüllen und
per Brief, Fax oder Mail an uns senden.
Beantragen
Sie jetzt den Mahnbescheid einfach
und bequem online:
Zum
pdf-Dokument "Mahnbescheid" (hier
klicken)
Ihr

Andre Brüggemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in Horn-Bad Meinberg und Detmold |